Hallo Familien


Sie können sich vorstellen, als Gastfamilie ein Au-pair bei Ihnen aufzunehmen?

Wunderbar, damit ermöglichen Sie jungen und motivierten Menschen nicht nur den Einblick in eine neue Kultur, sondern schaffen einen breiten Mehrwert für die ganze Familie. 

Diese Erfahrung werden Sie mit Ihren Kindern ein Leben lang teilen und manch ein Kontakt bleibt auch über die Au-pair-Zeit hinaus erhalten. Viele Familien halten Kontakt mit dem Au-pair und treffen sich auch noch Jahre später, um Zeit miteinander zu verbringen und sich über die Zeit nach dem Au-pair-Aufenthalt auszutauschen.

DIE AUFGABEN DES AU-PAIRS

Das Au-pair soll Ihre Familie bei der Kinderbetreuung und im Haushalt unterstützen. 

Zu seinen Aufgaben gehören leichte Haushaltstätigkeiten wie Tischdecken, Geschirr abwaschen, Wäsche waschen und aufhängen oder beim Einkaufen helfen. 

Außerdem gehört zu den Aufgaben die Zubereitung von kleinen Mahlzeiten für die Kinder, Kinder zum Kindergarten oder in die Schule bringen und wieder abholen. 

Mit den Kindern spielen, beim An- und Ausziehen helfen und ins Bett bringen. An zwei Abenden in der Woche ist auch ein Babysitting möglich.

DIE RECHTE DES AU-PAIRS

Dem Au-pair steht ein eigenes möbliertes Zimmer zu und es erhält freie Vollverpflegung. Sie müssen für das Au-pair eine Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung abschließen. 

Auch hierbei helfen wir Ihnen gerne. Das Au-pair soll einen Sprachkurs besuchen und die Möglichkeit haben, seine Religion frei ausüben zu können. 

Dem Au-pair stehen pro Woche 1 1/2 freie Tage zu. Bei einem Aufenthalt von sechs Monaten stehen dem Au-pair 12 Tage und bei zwölf Monaten 24 Urlaubstage zu. 

Nehmen Sie Ihr Au-pair mit in Ihren Urlaub, zahlen Sie die Reise-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten.

DAUER DES AUFENTHALTES

In der Regel bleibt ein Au-pair mindestens sechs und maximal zwölf Monate bei Ihnen.

WER SIND DIE AU-PAIRS?

Au-pairs sind junge Frauen und Männer im Alter von 18-27 Jahren.

Au-pairs müssen Grundkenntnisse der deutschen Sprache haben sowie Erfahrung in der Kinderbetreuung nachweisen und gesund sein.

WER DARF AU-PAIRS BESCHÄFTIGEN?

Jede Familie, wobei mindestens ein Elternteil die deutsche oder eine EU/EWR Staatsangehörigkeit haben muss. Die Umgangssprache in der Familie muss Deutsch sein.

Nach Definition der Bundesanstalt für Arbeit zählt dazu jedes Ehepaar mit Kind sowie unverheiratete Paare oder Alleinerziehende mit Kind im gemeinsamen Haushalt.

WAS FÜR KOSTEN KOMMEN AUF MICH ZU?

Als Gastfamilien zahlen Sie ein monatliches Taschengeld in Höhe von EUR 280, die Versicherungen (ab EUR 26) und eine Monatskarte des ÖPNV.

Das Au-pair erhält freie Unterkunft und Vollverpflegung. Für die Kosten der An- und Abreise sowie des Sprachkurses muss das Au-pair selbst aufkommen. Au-pairs erhalten einen gesetzlichen festgelegten jährlichen Zuschuss in Höhe von 840 € wenn es einen Sprachkurs besucht.

Sie bezahlen einmalig eine Servicegebühr für unsere Vermittlungstätigkeit und persönliche Betreuung in Höhe von EUR 640 inklusive Mehrwertsteuer, für zwölf Monate.

WAS PASSIERT, WENN MAN SICH NICHT VERSTEHT?

Sollte es zu Problemen kommen, keine Angst! Wir sind für Sie da. Sprechen Sie mit uns. Wir möchten, dass Sie sich mit Ihrem Au-pair wohlfühlen. Ihr Au-pair kommt aus einer fremden Kultur mit all ihren Unterschieden.

Verständnis und Toleranz sind daher besonders wichtig für ein gemeinsames Zusammenleben. Für die sehr seltenen, unlösbaren Fälle beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen und muss schriftlich erfolgen. Bei einem schwerwiegenden Grund kann aber auch fristlos gekündigt werden. Aber wie gesagt: sprechen Sie mit uns, bevor Missverständnisse und Probleme das Familienleben belasten. Wir stehen Ihnen als Agentur selbstverständlich während des gesamten Au-pair-Aufenthaltes mit Rat und Tat zur Seite.

WAS MUSS ICH TUN, UM EIN AU-PAIR BESCHÄFTIGEN ZU KÖNNEN?


Schön, dass Sie sich für uns entschieden haben. Sie können sich ganz einfach den Antrag herunterladen und ausdrucken. Einfach ausfüllen und an uns zurücksenden, dann können wir für Sie tätig werden. Oder benutzen Sie unser Onlineformular. Wir setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung und schlagen Ihnen mögliche Au-pair- Bewerber vor. Anschließend nehmen Sie persönlichen Kontakt auf, sprechen mit dem zukünftigen Au-pair und entscheiden sich dann mit der ganzen Familie für die Person, die Ihnen am meisten zusagt. Unsere Servicegebühr wird selbstverständlich erst dann fällig, wenn Sie sich für ein bestimmtes Au-pair entschieden haben.
Wir setzen ein Vertrag- und Einladungsschreiben auf und wenn das Au-pair bei Ihnen angekommen ist, beantragen Sie eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung und schließen die Versicherung ab.

Wir helfen Ihnen gerne bei diesen Schritten. Sollten Sie aus zeitlichen oder anderen Gründen nicht in unserem Büro vorbeikommen können, vereinbaren wir auch gerne einen Termin bei Ihnen zu Hause (nur möglich im Großraum Berlin).

TELEFONNUTZUNG

Es liegt im Ermessen der Gastfamilie, in welchem Umfang das Telefon benutzt werden darf. Deshalb sollte gleich zu Beginn hierzu eine unmissverständliche Regelung getroffen werden.

Auf jeden Fall sollte dem Au-pair erlaubt werden, nach Ankunft die Familie im Heimatland zu informieren. Das Telefon muss jederzeit für das Au-pair zugänglich sein, um unsere Agentur zu erreichen.

WAS PASSIERT, WENN DAS AU-PAIR KRANK WIRD?

Kümmern Sie sich um Ihr Au-pair, damit es schnell wieder gesund wird. Das Taschengeld wird aber weiter bezahlt. Falls ein Arztbesuch notwendig wird, übernimmt die abgeschlossene Versicherung die Kosten.

FÜHRERSCHEIN

Nach derzeitiger Rechtslage sind Führerscheine von Au-pairs aus Ländern außerhalb der EU lediglich 6 Monate gültig. Danach wird die Teilnahme mit einem fahrerlaubnispflichtigen Kraftfahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr zu einer Straftat für das Au-pair (Fahren ohne Fahrerlaubnis) und auch für die Gastfamilie (Ermächtigen zum Fahren ohne Fahrerlaubnis). 
Beantragen Sie unter Angabe von Gründen rechtzeitig eine Verlängerung für weitere 6 Monate. Der Antrag ist formlos und schriftlich bei der jeweils zuständigen Führerscheinbehörde zu stellen. Wir unterstützten Sie hierbei gerne bei Ihrem Antrag.

Sie benötigen dazu folgende Unterlagen:  
  • Kopie des Führerscheins des Au-pairs
  • Beleg (Beweis) der maximalen Aufenthaltsdauer bzw. des Ausreisetermins
  • Anmeldeunterlagen des Au-pairs
  • Beschäftigungsvertrag (Au-pair-Vertrag)
  • Antragsformular bestätigt durch unsere Agentur
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Sie suchen ein Au-pair, das Ihnen bei den alltäglichen Hausarbeiten hilft und Ihre Kinder betreut? Kontaktieren Sie die au-pair-berlin GbR!

Wir beraten Sie gerne!

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